Notar
Notar Constantin Vernekohl in Verl - eine unparteiische Instanz in komplizierten Rechtsangelegenheiten
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Die Aufgabe des Notars ist klar umrissen: Er steht prinzipiell als „Verbraucherschützer für rechtliche Fragen“ immer dann zur Seite, wenn eine komplexe Rechtslage dazu führen könnte, dass persönliche oder wirtschaftliche Folgen einer Entscheidung schwerwiegender ausfallen, als das wünschenswert ist.
Der Notar hat dafür Sorge zu tragen, dass die Beteiligten in die Lage versetzt werden, die rechtliche Tragweite ihrer Tätigkeiten und der von ihnen abgegebenen Erklärungen zu überblicken. Das bedeutet, dass Sie als Klient davor geschützt werden müssen, unerwünschte Rechtsfolgen herbeizuführen und wirtschaftliche Schäden zu erleiden.
Dies geschieht unter anderem durch umfassende Beratung. Aber auch durch die Beurkundung von Verträgen wie z. B. Gesellschafterverträgen oder Grundstücksübertragungen. Dazu übt der Notar eine hoheitliche Gewalt aus und ist unparteiischer Berater - also kein einseitger Interessenvertreter - in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten.
Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber die Mitwirkung eines Notars - er nennt das „Beurkundungsbedürftigkeit” - immer dort vorgeschrieben, wo die Beteiligten wegen der weit reichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen und der Kompliziertheit der Materie einen unabhängigen kompetenten Berater benötigen.